Beitragsordnung
Beitragsordnung des SV Blau-Weiß 1893 Goldbach/Hochheim e. V.
(nachfolgend Verein genannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie eventuell anfallende Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden entweder jährlich (zum 01. Juni) oder halbjährlich (zum 01. März und 01. September) des laufenden Jahres mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
- Kinder 0 – 9 Jahre: 2 €/Monat bzw. 24 €/Jahr
- Jugendliche 10 – 17 Jahre: 5 €/Monat bzw. 60 €/Jahr
- Erwachsene ab 18 Jahre: 8 €/Monat bzw. 96 €/Jahr
Eine Fördermitgliedschaft zur Stärkung des Vereins kostet, unabhängig vom Alter, 48 €/Jahr und kann nur jährlich entrichtet werden.
- Für die Beitragshöhe ist das am Fälligkeitstag bestehende Alter des Mitglieds maßgebend.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen e. V. und die GEMA in Höhe der festgelegten Sätze.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung vom Girokonto des Mitglieds abgebucht.
- Die Verantwortung zur Deckung des Beitragskontos oder Änderungen von Bankdaten liegt beim Mitglied. Entstandene Kosten durch Rücklastschriften werden an das Mitglied weitergegeben.
- Erfolgt der Vereinseintritt unterjährig, wird der Beitragssatz auf die noch verbleibenden Monate der Abrechnungsperiode berechnet.