Offizielle Webseite des
SV Blau-Weiß 1893 Goldbach/Hochheim e.V.

Beitragsordnung

Beitragsordnung des SV Blau-Weiß 1893 Goldbach/Hochheim e. V.
(nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie eventuell anfallende Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse 

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest. 
  2. Die festgesetzten Beträge werden entweder jährlich (zum 01. Juni) oder halbjährlich (zum 01. März und 01. September) des laufenden Jahres mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Eine Fördermitgliedschaft zur Stärkung des Vereins kostet, unabhängig vom Alter, 48 €/Jahr und kann nur jährlich entrichtet werden.

  1. Für die Beitragshöhe ist das am Fälligkeitstag bestehende Alter des Mitglieds maßgebend. 
  1. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen. 
  1. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Thüringen e. V. und die GEMA in Höhe der festgelegten Sätze. 
  1. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung vom Girokonto des Mitglieds abgebucht. 
  1. Die Verantwortung zur Deckung des Beitragskontos oder Änderungen von Bankdaten liegt beim Mitglied. Entstandene Kosten durch Rücklastschriften werden an das Mitglied weitergegeben. 
  1. Erfolgt der Vereinseintritt unterjährig, wird der Beitragssatz auf die noch verbleibenden Monate der Abrechnungsperiode berechnet.